Mit der KAG vereinbarte (monatliche) Zahlungen an einen Anleger, finanziert durch Anteilverkäufe bzw. Ausschüttungen; wird meistens für die Altersvorsorge praktiziert.
Man lässt sich beispielsweise nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge auszahlen (ohne Kapitalverzehr) oder man verbraucht das Investmentvermögen nach und nach (mit Kapitalverzehr).