Als Erfüllung bezeichnet man im Börsengeschäft die Lieferung und Bezahlung des einem Kontrakt zugrunde liegenden Gegenstandes oder den entsprechenden Barausgleich (Cash settlement) bei Fälligkeit des Kontrakts. Das Cash-Settlement ersetzt bei einigen Future-Kontrakten die Lieferung und Zahlung, indem der realisierte Gewinn oder Verlust bar ausgeglichen wird.