Erfüllungsrisiko

Das Erfüllungsrisiko kann bei der Abwicklung der Geschäfte entstehen als unvermeidbares Vorleistungsrisiko, wenn die eigene Leistung zeitlich vor dem Eingang der Gegenleistung des Kontrahenten zu erbringen ist (Erfüllungsorte liegen in verschiedenen Zeitzonen) oder als technisch-bedingtes Anschaffungsrisiko, wenn wir die Leistung erbringen bzw. diese Leistung veranlassen müssen, ohne die Sicherheit zu haben, dass auch der Kontrahent gleichzeitig seine Leistung erbracht/veranlasst hat (Kommunikationsprobleme wegen Einschaltung Dritter bei den zu leistenden Zahlungen).

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