Euro-Einführungsgesetz

Am 24. September 1997 hat das Bundeskabinett das Euro-Einführungsgesetz verabschiedet. Es regelt für wichtige Bereiche der Wirtschaft den Übergang zum Euro. Es garantiert zudem bis zum Jahr 2002 in vielen Bereichen ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Währung. So können Wertpapiere privater Emittenden, der Länder und Kommunen zwar nach dem 1. Januar 1999 sofort auf Euro umgestellt werden, sie dürfen aber auch noch bis zum Jahr 2002 in DM notiert werden. Anleihen des Bundes dagegen müssen sofort nach Beginn der Währungsunion auf Euro umgestellt werden. Die deutschen Börsen haben allerdings freiwillig beschlossen, Wertpapiere ab 1999 in Euro zu notieren.

Dazu heißt es im Gesetz:

„Die Preise für Wertpapiere können ab dem 1. Januar 1999 an der Börse in Euro festgestellt werden. …. Die auf Deutsche Mark lautenden und als Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen gehandelten Buchschulden des Bundes, die nach dem 19. Januar 1999 zur Rückzahlung fällig werden, werden mit Wirkung vom 1. Januar 1999 auf Euro umgestellt.“

Die Bundesländer und Kommunen…

sowie Industrieunternehmen können bei ihren Schuldtiteln ebenso verfahren. Maßgebend dafür ist (auch für alle anderen Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten) laut Gesetz aber immer der „vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 1091 Absatz 4 Satz 1 des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegte Umrechnungskurs“. Das Euro-Einführungsgesetz enthält daneben vor allem folgende Punkte:

  • Das Diskontsatz-Überleitungsgesetz, das Ersatzregelungen für den nach dem 1.1.99 nicht mehr existierenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank schafft.
  • Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, die sich vor allem auf die Umstellung des Grundkapitals bei Aktiengesellschaften und des Gesellschaftskapitals bei Unternehmen anderer Rechtsform beziehen.
  • Änderungen auf dem Gebiet des Bilanzrechts.
  • Änderungen des Börsenrechts.
  • Änderungen im Mietrecht, die sich auf die Miethöhe und vor allem die Indexierung von Mieten beziehen.

Das Gesetz soll…

Rechtssicherheit in Fragen der Umstellung von DM auf Euro schaffen und damit einen reibungslosen Übergang in die EWWU ermöglichen.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...