Festpreisgeschäft

Auch Nettogeschäft genannt. Die Methode des Nettogeschäfts wird bei den außerbörslichen Geschäften der Banken angewandt. Es wird mit dem Handelsteilnehmer ein Kurs vereinbart, in dem sämtliche Kosten bereits enthalten sind. Das gilt auch für die zu zahlenden Bankprovision.

Diese Methode ist für den Anleger intransparent, weil er in der Regel nicht weiß, welche Provision er an die Bank gezahlt hat. Anders ist es bei einem Börsengeschäft, wo ein genauer Ausweis aller Gebühren und Provisionen in der Abrechnung erfolgt.

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