Fiduziarische Sicherheiten

In Ausnahmefällen sind Gesellschaften mit vinkulierten Aktien bereit, im Aktienbuch eine Bank oder eine Vermögensverwaltung treuhänderisch anstelle des tatsächlichen Eigentümers einzutragen. Gegenüber der Gesellschaft gilt der Fiduziar als Aktionär.

In der Regel hat jedoch der Erwerber einer vinkulierten Namenaktie auf dem Eintragungsgesuch ausdrücklich zu bestätigen, dass die Aktie in seinem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum steht und er diese nicht fiduziarisch oder sonstwie für Dritte hält, womit eine fiduziarische Eintragung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

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