Von der BRD als Daueremission zur Finanzierung ihrer Ausgaben ausgegebene unverzinsliche Schatzanweisung, dass heißt Finanzierungsschätze, die mit einem Zinsabschlag verkauft und zum Nennwert zurückbezahlt werden (Abzinsungspapier). Das bedeutet, dass die anfallenden Zinsen im voraus vergütet, also gleich beim Erwerb vom Rückzahlungs- bzw. Einlösungswert abgezogen werden. Die Laufzeit beträgt ein oder zwei Jahre. Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt.