Die Finanzmarktaufsicht überwacht als unabhängige Behörde auf Basis des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) die Ordnungsmäßigkeit des Börsehandels in Österreich. Ihre Aufgaben sind unter anderem im Börsengesetz (BörseG) und im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) geregelt und haben auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt und insbesondere auf die Interessen der Anleger Bedacht zu nehmen. Die Aufgabenbereiche der FMA gliedern sich in Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht.