Forwardgeschäft

Unter einem Forward (= nicht standardisiertes, nicht börsengehandeltes Termingeschäft, outright-Geschäft) versteht man eine bindende Verpflichtung, ein in Qualität und Menge feststehendes Gut (Basiswert) an einem vereinbarten Zeitpunkt (vor oder nach dem Spottermin) zu einem vereinbarten Preis zu liefern (Verkauf) oder abzunehmen (Kauf).

Der vereinbarte Preis ist der Terminkurs. Die kalkulatorische Laufzeit des Forwardgeschäfts ergibt sich folglich durch den Vergleich von Spottermin und Erfüllungstermin. Die Differenz zwischen Handelstag und Beginn der Laufzeit (= Spottermin) bestimmt die Vorlaufzeit. Die Vertragsbedingungen werden individuell vereinbart.

Der zugrundeliegende Basiswert wird im Regelfall auch tatsächlich geliefert. Wird bei Vertragsabschluss ein nicht den Usancen für Kassageschäfte entsprechender Erfüllungstermin, also ein Erfüllungstermin ungleich dem Spottermin bestimmt, so liegt ein Forwardgeschäft vor. Konkret bedeutet dies, dass auch Geschäfte, die vor der Spotvaluta zur Erfüllung kommen, Forwardgeschäfte sind.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...