Der freie Makler, auch Freimakler genannt, handelt nicht für Endkunden von Banken, sondern nur für die Banken selbst. Er darf im Gegensatz zum amtlichen Makler neben seiner Vermittlungstätigkeit auch Geschäfte auf eigene Rechnung betreiben. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine Zulassung an der entsprechenden Börse.