Gemeinschaftskonto

Konto, das auf mehrere Personen oder auf Personenvereinigungen lautet. Man unterscheidet zwischen dem Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto), bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist, und dem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung (Und-Konto), über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.

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