Kreditinstitute nach § 1 KWG. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederanzahl, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern wollen. Neben den Genossenschaftsbanken gehören noch die Sparkassen und die Kreditbanken zu den sogenannten Universalbanken im deutschen Bankensektor.