Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht ist die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Veröffentlichung einer Aktiengesellschaft. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und den Abschlussprüfern vorgelegt werden. Er beinhaltet u. a. den Jahresabschluss, Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft. Zudem enthält er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens und ist deshalb eine der Hauptinformationsquellen für den Aktionär. Der Geschäftsbericht steht allen Aktionären zur Verfügung.

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