Giralgeld

Im Gegensatz zum Bargeld (Münzen, Banknoten) existiert Buchgeld nur auf Konten. Als Buch- oder Giralgeld werden nicht verbriefte Forderungen an die Zentralbank oder an Geschäftsbanken bezeichnet, das auf Konten verzeichnet ist. Zum Buchgeld werden die Guthaben der Geschäftsbanken oder großer Unternehmen und des Staates bei der Zentralbank gezählt. Dazu kommen Sichteinlagen von Nichtbanken (Privatleute, Unternehmen, Behörden) bei Geschäftsbanken.

Charakteristisch für Buch- oder Giralgeld ist, dass der Eigentümer darüber jederzeit durch Überweisung oder Barabhebung verfügen kann, also keinen Bindungsfristen unterliegt. Dafür werden Buchgelder oft nicht oder nur sehr gering verzinst.

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