Grundbuch

Öffentliches Register, welches bei dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirks enthält. Es genießt öffentlichen Glauben. Jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist Einsicht zu gewähren. Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt: In der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse, in der zweiten die Lasten und Beschränkungen, und in der dritten die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vermerkt.

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