Seit dem 01.01.2001 geltendes System der Dividendenbesteuerung: Die vom Unternehmen auf die Dividendenausschüttung gezahlte Körperschaftsteuer kann nicht mehr vom Aktionär auf seine Einkommensteuer angerechnet werden. Als zumindest partieller Ausgleich unterliegt dabei nur noch die halbe Dividende der Einkommensteuer. Das Halbeinkünfteverfahren löste das Anrechnungsverfahren ab.