Ein Index-Optionsschein verbrieft das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstandes. Siehe auch Optionsschein. Der Preis des Calls steigt grundsätzlich bei steigendem Indexverlauf und sinkt bei fallendem Indexverlauf. (beim Put umgekehrt). Da ein Index als Bezugsobjekt effektiv nicht lieferbar ist, können ausschließlich Ansprüche auf Ausgleichszahlung bestehen.