Bei einer Inhaberaktie ist der Inhaber der Aktie gleichzeitig der rechtmäßige Eigentümer der Aktie. Bei Inhaberaktien ist ein Eigentümerwechsel durch Weitergabe oder Verkauf ohne besondere Formalitäten möglich. Das heißt die Aktiengesellschaft erfährt nicht, wer zur Zeit der Aktieneigentümer ist.
Das deutsche Aktiengesetz sieht die Inhaberaktie als den Regelfall vor. Dementsprechend werden in Deutschland die meisten Aktien in Form von Inhaberaktien ausgegeben. In der letzten Zeit sind allerdings Namensaktien immer beliebter geworden.