Die Aufgabe einer Kapitalanlagegesellschaft ist es, ihr anvertrautes Geld für gemeinschaftliche Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung anzulegen.
Die Aufgabe einer Kapitalanlagegesellschaft ist es, ihr anvertrautes Geld für gemeinschaftliche Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung anzulegen.