Körperschaftsteuer

Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, zu denen auch Aktiengesellschaften zählen. Es ist sozusagen die Einkommensteuer für Unternehmen mit der Rechtsform der juristischen Person. Die Körperschaftsteuer wird direkt beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben. Besteuert wird der Gewinn einer Unternehmung pro Periode. Der relevante Steuersatz richtet sich nach der Verwendung des Gewinns. Das Aufkommen der Körperschaftssteuer steht je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zu.

Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 (ohne Soli-Zuschlag) des Dividendenbetrags.

Dieser Betrag wird ihm als Steuervorauszahlung auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so dass ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer von seinem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Das Kreditinstitut tritt dabei ebenso in Vorlage wie bei einem gestellten Freistellungsauftrag und holt sich die Steuer später vom Finanzamt zurück.

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