Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten, des sogenannten Kommittenten. Der Ausführende dieser Geschäfte wird Kommissionär genannt. Banken führen die Börsengeschäfte, für die sie Aufträge von ihren Kunden erhalten, als Kommissionsgeschäfte aus.