Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können. Kreditfähig sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften. Der Begriff der Kreditfähigkeit wird häufig mit dem der Kreditwürdigkeit verwechselt.