Kreditwesengesetz (KWG)

Enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des KWG ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...