Kursabschlag

Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund einer vorgenommenen Ausschüttung (Dividendenabschlag) am Tage der Auszahlung oder nach Fortfall des Bezugsrechts (Bezugsrechtsabschlag). Die Kurse werden an diesem Tage „ex D(ividende)“ bzw. „ex B(ezugsrecht)/ex BR“ notiert.

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