Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auf Länderebene (§ 8 BBankG). Arbeitet als Bundesbehörde, wickelt den Zahlungsverkehr der Banken untereinander ab und überwacht die Mindestreserven. Die LZB-Präsidenten sind Mitglieder des Zentralbankrates.
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auf Länderebene (§ 8 BBankG). Arbeitet als Bundesbehörde, wickelt den Zahlungsverkehr der Banken untereinander ab und überwacht die Mindestreserven. Die LZB-Präsidenten sind Mitglieder des Zentralbankrates.