Landeszentralbank (LZB)

Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auf Länderebene (§ 8 BBankG). Arbeitet als Bundesbehörde, wickelt den Zahlungsverkehr der Banken untereinander ab und überwacht die Mindestreserven. Die LZB-Präsidenten sind Mitglieder des Zentralbankrates.

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