Einzugspapier, mit dem ein Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstitutes vom Konto des Zahlungspflichtigen einen Betrag abbuchen lässt. Ausgelöst wird die Zahlung nicht wie beim Dauerauftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger, der die Lastschrift bei seiner Bank (erste Inkassostelle) einreicht, die den Lastschriftbetrag gutschreibt und bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) belastet. Grundlage einer Lastschrift ist entweder ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung. Das Lastschriftverfahren ist besonders geeignet für ständig wiederkehrende Zahlungen über unterschiedliche Beträge.