Als limitierter Kauf- oder Verkaufsauftrag wird im Wertpapiergeschäft eine vom Anleger vorgegebene und von Händler oder Makler einzuhaltende Preisober- oder Preisuntergrenze beim Handel mit Wertpapieren sowie Derivaten verstanden. Auch Zeichnungsaufträge bei Neuemissionen von Wertpapieren, bei denen die Preisfindung mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens erfolgt, kann der Anleger mit einem Kauflimit geben.