Lock-up-Periode

Als Lock-up-Periode bezeichnet man den Zeitraum nach einem Börsengangs eines Unternehmens, in dem Altaktionäre und Vorstände eines Unternehmens ihre Aktien nicht verkaufen dürfen, die sie vor dem Börsengang erhalten haben. In der Regel verpflichten sich Altaktionäre und Vorstände freiwillig, bei einem Börsengang eines Unternehmens ihre Aktien über einen gewissen Zeitraum zu halten. Bei manchen Börsengängen werden für Vorstände und Altaktionäre auch Lock-up-Perioden vorgeschrieben.

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