Neben der löschungsfähigen Quittung die zweite Möglichkeit der Aufgabe von Grundpfandrechten. Dadurch wird eine Kreditsicherheit von dem Sicherungsnehmer freigegeben und kann nicht mehr zur Befriedigung von Ansprüchen geltend gemacht werden.
Die Löschungsbewilligung besteht aus einer Urkunde, in der die Löschung der Hypothek bzw. Grundschuld bewilligt wird und mit der der Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen kann.