Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern lediglich eine Form der Einkommensbesteuerung die ausschließlich bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern erhoben wird. Die Lohnsteuer wird direkt an der Quelle des Einkommens, also beim Arbeitgeber, erfasst und von ihm direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich im Wesentlichen nach dem zu erwartenden Jahreseinkommen. Zuviel oder zu wenig bezahlte Lohnsteuer wird nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Sie ist eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuer.

Die Lohnsteuer wird ausschließlich bei abhängig beschäftigten Arbeitnehmern erhoben und ist eine weit gehend pauschalierte Form der Einkommensbesteuerung. Im Gegensatz zur Einkommensteuer nimmt sie zunächst nur begrenzt Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Mit dem Steuerabzug ist die Besteuerung für den Arbeitnehmer an sich abgeschlossen – es sei denn, er wird zur Einkommensteuer veranlagt oder macht von sich aus eine Einkommensteuererklärung, um zu viel gezahlte Steuer erstattet zu bekommen.

Es lohnt sich immer, genau nachzuprüfen, ob im Rahmen einer Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs Geld vom Finanzamt zurückgefordert werden kann. Denn dem Arbeitgeber sind Tatbestände, die zur Steuerersparnis führen können meist nicht bekannt. Wer diese Gründe bereits am Anfang des Jahres kennt, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

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