Jene Guthaben, welche die Kreditinstitute bei der Zentralnotenbank zinslos unterhalten müssen. In der Bundesrepublik werden die Mindestreservesätze von der Deutschen Bundesbank innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze festgesetzt (Gesetz vom 26. 7. 1957).
Die Festsetzung ist eine Maßnahme zur Regulierung der Geldmenge, das heißt jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, bestimmte Teile seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen nicht wieder auszuleihen, sondern als unverzinsliche Guthaben bei der Bundesbank zu hinterlegen. Die Bundesbank kann den Prozentanteil der Mindestreservesätze ändern.