Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt. Im variablen Aktien- und im Optionshandel z. B. 50 Stück.
Mindestbetrag in Stück oder Nennwert pro Geschäft, ab dem eine Kursnotierung erfolgt. Im variablen Aktien- und im Optionshandel z. B. 50 Stück.