Metallstücke, die im Auftrag des Staates geprägt werden und als gesetzliches Zahlungsmittel dienen bzw. gedient haben. Das Münzregal, das heißt das Recht auf Prägung und Ausgabe der Münzen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Bundesregierung (Artikel 73 Grundgesetz).
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurant- und Scheidemünzen. Während der Nennwert bei Kurantmünzen dem Metallwert entspricht, sind Scheidemünzen unterwertig ausgeprägte Münzen. In der Bundesrepublik werden zur Zeit nur Scheidemünzen geprägt.