Negativklausel

Auch: Negativerklärung. Verpflichtung eines Schuldners bei langfristigen Krediten und bei Anleihen gegenüber einem Gläubiger, bestimmte Vermögenswerte – vor allem Grundbesitz – in Zukunft nicht oder nicht höher zu belasten bzw. anderen Gläubigern keine Sicherheiten zu gewähren, ohne die bisherigen Gläubiger daran entsprechend zu beteiligen.

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