Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder – seltener – von Anleihen (Näheres siehe Optionsanleihe). Optionsscheine können getrennt von der Optionsanleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheins kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Da Optionsscheine aber am Ende ihrer Laufzeit verfallen, droht dem Anleger unter Umständen ein Totalverlust.