Pensionsfonds

Juristisch unabhängige Alterversorgungsträger, welch die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder zweckgebunden verwalten und sie im Versorgungsfall auszahlen. Das Vermögen des Pensionsfonds ist vom Unternehmensvermögen getrennt und damit auch im Falle des Unternehmenskonkurses gesichert. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich gegen den Pensionsfonds.

Beitragszahlungen an Pensionsfonds können vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer erfolgen und sind üblicherweise in ihrer Höhe variabel. Versorgungszusagen folgen entweder dem Prinzip des „Defined Benefit“ oder dem Modell des „Defined Contribution“.

Bei Defined-Benefit-Plänen wird dem Arbeitnehmer eine bestimmte, vorab definierte Leistung zugesagt. Das Standardbeispiel für eine Defined-Benefit-Zusage ist die Zahlung einer (end-)gehaltsabhängigen Betriebsrente. Die Beiträge richten sich unter Zuhilfenahme versicherungsmathematischer Berechnungen nach der voraussichtlichen Höhe der Leistung und der bislang erzielten oder erwarteten Rendite der Kapitalanlagen. Sie sind also variabel.

Bei Defined-Contribution-Plänen ist hingegen lediglich die Höhe des Beitrages fest definiert, während die resultierende Renten- oder Kapitalleistung in ihrer Höhe unbestimmt ist.

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