Die Premium Margin ist vom Stillhalter einer Optionsposition zu hinterlegen. Sie bleibt bis Ausübung oder Verfall bestehen und deckt die Kosten ab, die entstehen würden, wenn der Stillhalter sich heute glattstellen würde. Die Premium Margin wird ständig angepasst. Der Optionskäufer braucht keine Margin zu hinterlegen, da er mit der Zahlung der Optionsprämie ein Recht erworben hat, aber keine Verpflichtung eingegangen ist. Sein maximales Risiko besteht darin, den Kontrakt verfallen zu lassen.