Prospekthaftung

Unter dem Begriff Prospekthaftung versteht man die Haftung der Emittenten von Wertpapieren beziehungsweise der Emmissionsbanken für falsche oder unvollständige Angaben in Wertpapierprospekten. Inhalt und Umfang dieser Prospekthaftung sind im Börsengesetz (BörsG) geregelt.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Prospekthaftung ist zunächst, dass der Anleger Wertpapiere erworben hat, die auf Grund eines Wertpapierprospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind.

In einem derartigen Fall haften sowohl das entsprechende Unternehmen als auch die Emissionsbanken als Gesamtschuldner dem getäuschten Anleger auf Schadensersatz. Der Prospekthaftungsanspruch greift aber nur dann ein, wenn die Aktien innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Einführung an der Börse erworben wurden.

Der Umfang des Prospekthaftungsanspruchs hängt dabei davon ab, ob der geschädigte Anleger noch im Besitz der betreffenden Aktien ist oder ob er die Wertpapiere bereits veräußert hat.

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