Publikumsgesellschaft

Bei einer Aktiengesellschaft wird von einer „Publikumsesellschaft“ gesprochen, wenn die AG keine Großaktionäre hat, denen wesentliche Teile des Gesellschaftskapitals gehören und die daher die Aktiengesellschaft beherrschen und das Management bestimmen können.Publikumsgesellschaften in diesem Sinne sind zum Beispiel die beiden Chemieunternehmen Bayer und BASF. Andere Beispiele sind die Deutsche Bank, die Commerzbank oder Siemens.

Als Publikumsgesellschaften werden aber auch Aktiengesellschaften bezeichnet, bei denen es neben einem oder mehreren Besitzern größerer Aktienpakete zahlenmäßig noch sehr viele kleine Aktionäre gibt. Dazu zählen beispielsweise VW, BMW, Daimler oder Thyssen-Krupp.

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