Publizitätspflicht

Bestimmungen des Handels- und Börsenrechts für den Emittenten über die öffentliche Bekanntgabe von Wertpapierrelevanten Informationen in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältisse. Jede Aktiengesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über das Unternehmen zu veröffentlichen.

Die Art und der Umfang dieser Publizitätspflicht richten sich nach den Bestimmungen, die für die verschiedenen Marktsegmente der Börse erlassen worden sind. Kommen die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht oder in ungenügendem Ausmaß nach, kann die Kursfeststellung auf Betreiben des Zulassungsausschusses ausgesetzt bzw. die Zulassung zum Handel zurückgezogen werden.

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