Risikoklassen

Im Sinne des Anlegerschutzes ist die depotführende Bank nach § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet, bei einer Depot– und Kontoeröffnung verschiedene Angaben einzuholen. Die entsprechenden Fragen beziehen sich auf die bisherige Wertpapiererfahrung, die Anlageziele und die finanziellen Verhältnisse. Auf der Grundlage der Antworten legt das depotführende Institut für jeden Anleger individuell eine Risikoklasse fest. Es können dann alle Wertpapiere bis zu dieser Risikoklasse gekauft werden. Nachfolgend eine Übersicht über eine gebräuchliche Einteilung der Wertpapiere in die Risikoklassen 1 bis 6:

  • Risikoklasse 1: Euro-Geldmarktfonds, kurzlaufende Euro-Anleihen bester Qualität, kurzlaufende Euro-Rentenfonds, offene Immobilienfonds
  • Risikoklasse 2: Euro-Anleihen bester Qualität, Euro-Rentenfonds
  • Risikoklasse 3: Euro-Standardaktien, Euro-Standardaktienfonds, international breit gestreute Standardaktienfonds, Euro-Garantiefonds, Euro-Anleihen guter Qualität, Anleihen bester Qualität in Standardwährung, intern. gestreute Rentenfonds
  • Risikoklasse 4: Euro-Aktiennebenwerte, intern. Standardaktien, intern. Standardaktienfonds, intern. breit gestreute Aktiennebenwertefonds, spekulative Euro-Anleihen, spekulative intern. gestreute Rentenfonds
  • Risikoklasse 5: Internationale Aktien-Nebenwerte, Intern. Aktiennebenwertefonds, sehr spekulative Anleihen, Standard-Optionsscheine wie Puts, Calls etc.
  • Risikoklasse 6: Exotische Optionsscheine wie Digitals, Barriers (Knock-out, Knock-in), Range etc.
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