Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen sind langfristige Kredite an Großunternehmen, an die öffentliche Hand und bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Sie haben bezüglich ihrer Ausstattung viel Ähnlichkeit mit Anleihen, werden aber nicht an der Börse gehandelt.

Darlehensgeber sind vor allem Versicherungsgesellschaften, Realkreditinstitute und Sparkassen. Die Vermittlung dieser Art von Krediten übernehmen meist Kreditinstitute. Der Vorteil für beide Seiten liegt in der leichten Handhabung; günstig ist auch, dass somit auch nicht emissionsfähige Gesellschaften Zugang zum Kapitalmarkt haben. Für den Darlehensgeber wirkt sich ferner positiv aus, dass sich derzeit keine Abschreibungsnotwendigkeiten bei Anstieg der Kapitalmarktzinsen ergeben. Bei Laufzeiten von meist 2 bis 10 Jahren erfolgt die Tilgung in gleichen Raten.

Schuldscheindarlehen sind keine Wertpapiere im Sinne des § 7 RechKredV. Obwohl Schuldscheindarlehen rechtlich Darlehensgeschäfte sind, erfolgt in der Praxis vielfach eine Ausreichung von Schuldscheindarlehen mit der Zielsetzung der Weiterveräußerung. Eine Zuordnung zum Eigenhandelsgeschäft ist deswegen genauso möglich wie Zuordnung zum Kreditgeschäft.

 

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...