Sondervermögen

So nennt man das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds da es nicht zum Eigentum der Gesellschaft selbst gehört.

Wenn du als Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft erwirbst, wirst du kein Mitgesellschafter der KAG, sondern deine Einzahlungen werden direkt einem sogenannten „Sondervermögen“ (= Fondsvermögen) zugeführt, das getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden muss und nicht für die Schulden der KAG haftet.

Diese strikte Trennung dient insbesondere dem Anlegerschutz.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...