Sonderverwahrung

Sonderverwahrung ist im Wertpapiergeschäft die gesonderte Aufbewahrung der einem Kunden gehörigen Papiere im Streifbanddepot, im Unterschied zur allgemein üblichen Sammelverwahrung. Sie verpflichtet den Verwahrer, die Wertpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegens gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter aufzubewahren.

Es handelt sich hierbei um Wertpapiere, die nicht zur (Giro-)Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Deutsche Börse Clearing) zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt (§ 2 DepotG).

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