Spekulationsfrist

In Deutschland beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr. Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen weniger als ein Jahr, so ist das Wertpapier innerhalb der Spekulationsfrist gehandelt worden. Fällt beim Verkauf der Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist ein Gewinn an, so entsteht ein Spekulationsgewinn. Fällt beim Verkauf der Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist ein Verlust an, so entsteht ein Spekulationsverlust. Fallen innerhalb eines Jahres mehr als 801 Euro Spekulationsgewinne an, so ist sind 25 % der Spekulationsgewinne zu versteuern. Fallen weniger als 801 Euro Spekulationsgewinne an, so sind diese steuerfrei.

Die 801 Euro sind also eine Freigrenze und kein Freibetrag. Spekulationsverluste können gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden. Der steuererpflichtige Teil der Spekulationsgewinne wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Beispiel 1: Du hast einen Spekulationsgewinn von 1.500 Euro erzielt. Im gleichen Jahr hast du jedoch auch einen Spekulationsverlust von 800 Euro erzielt. Dein Spekulationsgewinn beträgt 1.500 Euro – 800 Euro = 700 Euro. Der Spekulationsgewinn ist also steuerfrei.

Beispiel 2: Du hast einen Spekulationsgewinn von 3.000 Euro erzielt. Im gleichen Jahr hast du auch einen Spekulationsverlust von 1.200 Euro erzielt. Dein Spekulationsgewinn beträgt 3.000 Euro – 1.200 Euro = 1.800 Euro. 1800 Euro – 801 Euro = 999 Euro. Auf dies 999 Euro müssen 25 % Spekulationssteuer bezahlt werden.

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