Wenn man einen dicken Aktiengewinn eingefahren haben, dann will der Staat seinen Teil davon abhaben, wenn zwischen dem Verkauf und dem Kauf kein Jahr vergangen ist (Spekulationsfrist). Die Spekulationsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer, d. h. diese Gewinne muss man mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.