Stillhaltergeschäfte

Der Stillhalter ist der Kontrahent bei Kauf- oder Verkaufsoptionen. Ein Stillhalter in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs zu liefern. Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt.

Der Stillhalter in Geld dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen. (vgl. Optionsgeschäfte).

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