Tafelgeschäft

Als Tafelgeschäft wird ein Wertpapiergeschäft bezeichnet, bei dem die Abwicklung zwischen dem Kreditinstitut und dem Bankkunden durch Übergabe der Stücke gegen Barzahlung erfolgt. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewusst vorgenommenen Steuerhinterziehung.

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