Mittels Tenderverfahren emittiert die Bundesbank Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen. Wie bei einer Auktion geben Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“, meist Banken, ein Gebot ab. Die Banken legen die Menge an Papieren und den Preis, den sie dafür zahlen wollen, offen. Bedient werden jene Gebote, die den Preisvorstellungen des Emittenten am nächsten liegen. In manchen Fällen gibt die Bundesbank einen Mindestpreis vor, der von den Geboten nicht unterschritten werden darf.