Konten, auf denen Vermögenswerte gutgeschrieben sind, die wirtschaftlich nicht dem Kontoinhaber zustehen. Dieser führt das Konto zwar im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten. Von Bedeutung sind die sogenannten Anderkonten, die aber nur für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Notare) eröffnet werden dürfen.